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Neue Vorschriften

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Wichtige Änderungen für Betreiber von Kälteanlagen

Aufgrund neuer Verordnungen gelten für einige Kältemittel neue Prüfpflichten und Verbote, die wir Ihnen hier in gekürzter Fassung vorstellen:

1. „Phase-down“ in der F-Gase-Verordnung

Aufgrund der anstehenden Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbotes wird eine Verknappung bei Kältemittelnzu einer erheblichen Preissteigerung führen. Die Großhändler sprechen von Preissteigerungen bis zu 20 Prozent je nach Kältemittel. Eine Umstellung auf alternative Kältemittel wird unausweichlich sein, um Kühlanlagen effizient betreiben zu können.

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/haeufig-gestellte-fragen-zu-f-gas-verordnung/abschnitt-5-phase-down

2. Nachfüllverbote bei HFCKW-Kälteanlagen ab 1. Jan. 2015

Gemäß der 2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung (EG) 1005/2009 sind ab 1. Januar 2015 alle HFCKW-Kälteanlagen (z.B. R12 und R22) mit einem Nachfüllverbot belegt. Dies bedeutet für den Betreiber einer R22-Anlage, dass seine Anlage im Service- und Reparaturfall nur noch mit einem Ersatzkältemittel befüllt werden darf. Das Nachfüllen mit R22 ist seit diesem Stichtag verboten.

Quelle: umweltbundesamt/themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen

Wir als zertifizierter Kältefachbetrieb sind auf diese neue Regelung geschult. Im Reparatur- und Servicefall können wir Ihre R22-Anlage(n) umstellen. Sprechen Sie uns bitte an.

3. neue Prüffristen für Dichtigkeitsprüfungen

Bisher wurden die Prüfintervalle für die Dichtigkeitsprüfungen anhand der Kältemittelfüllmengen berechnet. Die neue F-Gase Verordnung (EU) 517-2014 ändert diese Vorgehensweise. Seit dem 1. Januar 2015 werden die Prüfintervalle für Kälteanlagen anhand des CO2-Äquivalents berechnet. Abweichend von dieser Regelung sind Kälteanlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg vorerst (bis zum 31.12.2016) befreit.

neue Prüfintervalle:

Kältemittelfüllung mit CO2-Äquivalent 5t bis 50t > alle 12 Monate

Kältemittelfüllung mit CO2-Äquivalent 50t bis 500t > alle 6 Monate

Kältemittelfüllung mit CO2-Äquivalent über 500t > alle 3 Monate

Aufgrund dieser neuen Regelung muss beispielsweise eine R404A-Kälteanlage mit 20kg Füllgewicht nunmehr alle 6 Monate geprüft werden. Nach der „alten“ Regelung war ein Prüfintervall von 12 Monate ausreichend.

Wir prüfen gerne Ihre Kälteanlage(n) und erstellen Ihnen ein neues Prüfprotokoll, damit Sie allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sprechen Sie uns bitte an.

Kältetechnik

Die spezifischen Anforderungen an die Prozesskälte sind ausserordentlich unterschiedlich und anspruchsvoll wie auch die Produkte, die in derartigen Systemen gefertigt werden.

lufttechnik

Der Mensch bewegt täglich etwa 12.000 Liter Luft durch seine Lungen. Dies entspricht in etwa dem Ladevolumen eines Kleintransporters pro Tag. Durch die zunehmende Luftverschmutzung  werden Luftbehandlungssysteme immer wichtiger.

klimatechnik

Gute Klimatechnik fördert das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und auch die Konsumbereitschaft im Handel. Mit unserer Klimatechnik schaffen wir beste Raumluftkonditionen für Mensch und Maschine.

service

Alle technische Anlagen benötigen eine regelmäßige Pflege und Überprüfung. Ihre kälte- und klimatechnischen Anlagen müssen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden. Mit diesen Wartungen werden Laufzeiten der Anlagen von bis zu 25 Jahren

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